In Mecklenburg-Vorpommern werden Verkehrsverträge einzelfallbezogen sowohl als Netto- als auch als Bruttoverträge abgeschlossen. In Nettoverträgen liegt das Erlösrisko grundsätzlich beim EVU, in Bruttoverträgen grundsätzlich beim Land. Die Ausprägung des jeweiligen Verkehrsvertrages wird durch spezifische Anreiz- und Risikobegrenzungsregelungen an die konkreten Bedingungen des jeweiligen Verkehrsvertrages angepasst.
Verkehrsverträge stellen Dienstleistungsaufträge dar und werden wettbewerblich vergeben. Rechtsgrundlage hierfür ist die zum 03.12.2009 in Kraft getretene Verordnung VO (EG) Nr. 1370/2007. Überbrückungs- bzw. Notmaßnahmen kommen als Sofortmaßnahmen in Betracht, um Verkehrsunterbrechungen bei Auslaufen einzelner Verkehrsverträge zu vermeiden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2023 insgesamt dreizehn Verkehrsverträge leistungswirksam, die mit fünf verschiedenen EVU geschlossen wurden:
Saisonverkehr Vertrag Mukran RE27
HANSeatische Eisenbahn GmbH
Teilnetz Ostseeküste-West
DB Regio AG
Teilnetz Ostseeküste II
ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Teilnetz Warnow
DB Regio AG
Teilnetz Elbe Spree (NES) 2023
ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Schmalspurbahn "Molli"
Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH
Schmalspurbahn " Rasender Roland"
Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH
Teilnetz Nord-Süd (Ost), VBB-Bezeichnung: NOS
DB Regio AG
Teilnetz Ost-West
DB Regio AG
Teilnetz WESTMECKLENBURG
ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Teilnetz Usedom
DB Regio AG
Vertrag Barthlinie RB25
DB Regio AG
Vertrag Rügenlinie RB26
Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH
SPNV-Leistungen 2023
Die auf die einzelnen EVU entfallenden Leistungsanteile stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
DB Regio AG
13,430
75,4
Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)
4,000
22,6
Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH (PRESS)
0,250
1,4
Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH (MBB)
0,090
0,5
HANSeatische Eisenbahn GmbH
0,001
0,1
Summe:
17,771
100
Mit der Verordnung VO (EG) Nr. 1370/2007 wird regulierter Wettbewerb zum Leitbild für öffentliche Personenverkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene erklärt. Der Grundsatz der Vergabe im Wettbewerb gilt damit auch für den Abschluss neuer Verkehrsverträge. Für die Wettbewerbsplanung in Mecklenburg-Vorpommern steht das Vergabekonzept zur Verfügung.
Die im Vergabekonzept definierte Grundstruktur der Aufteilung des SPNV-Angebotes in Mecklenburg-Vorpommern in einzelne Teilnetze bleibt nach der Vergabe im ersten Vergabezyklus grundsätzlich erhalten. Die Teilnetzstruktur wird im seit 2019 laufenden zweiten Vergabezyklus schrittweise überarbeitet, um aktuellen Verkehrsbedürfnissen und neuen umweltfreundlicheren Fahrzeugkonzepten Gestaltungsräume zu eröffnen. Neben der Bildung von Teilnetzen hat sich für kleinere Linien bewährt, diese einzeln zu vergeben. Auswirkungen der Fortschreibung des Integralen Taktfahrplans, die in einigen Fällen mit Veränderungen von Linien verbunden sind, werden schrittweise ebenfalls mit der Vergabeplanung abgeglichen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird die Beteiligung am Deutschlandtakt ab 2030 vorbereitet.
Zuletzt abgeschlossene Vergabeverfahren in Verbindung mit SPNV-Leistungen finden Sie hier.
Informationen zu anstehenden Vergaben finden Sie hier. Laufende SPNV-Vergabeverfahren unter Federführung anderer Aufgabenträger finden Sie ebenfalls in dieser Rubrik.
Eine Aufstellung der Verkehrsverträge der vergangenen Jahre auf die einzelnen EVU entnehmen Sie bitte der Vertragshistorie.
(aktualisiert am 05.03.2024)