Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß haben heute (04.03.) gemeinsam mit dem Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) Daniel Bischof die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Darßbahn vorgestellt. „Die positive Nachricht zuerst: Das Gutachten hat ergeben, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis 2,04 beträgt. Das bedeutet, dass der Nutzen des Vorhabens die Kosten übersteigt und dieses somit volkswirtschaftlich sinnvoll und vor allem vom Bund förderfähig ist. Diese wichtige Hürde haben wir genommen. Jetzt gilt es weitere Hausaufgaben zu machen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.
Die VMV hatte im Auftrag des Landes eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beziehungsweise Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zum Vorhaben „Reaktivierung Darßbahn“ ausgeschrieben und PTV Transport Consult GmbH bezuschlagt.
Staatssekretär Heiko Miraß betonte die besondere Bedeutung des Vorhabens für die qualitative Weiterentwicklung des Tourismus im östlichen Landesteil. „Die Menschen besuchen unsere Küstenregionen wegen ihrer landschaftlichen Schönheit und der intakten Natur. Ein Tourismus, der dazu passt, muss künftig noch viel stärker auf Bus und Bahn setzen und sich von der starken Fokussierung auf den Individualverkehr lösen. Mit der Darßbahn wird es künftig wesentlich attraktiver, uns mit dem Zug zu erreichen – ein wichtiger Schritt zur Profilierung Vorpommerns als Vorbildregion für nachhaltigen Tourismus“, so der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg.
Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV ergänzte: „Die Darßbahn wird als wichtiger Teil der Mobilitätsoffensive, die Anbindung der Region für Einheimische und Touristen auf eine neue Ebene heben. Mein Dank gilt allen die an der Erarbeitung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mitgearbeitet haben und insbesondere dem Landkreis Vorpommern-Rügen und der Usedomer Bäderbahn für die Bereitstellung wichtiger Daten.“
Vier Bauabschnitte auf einer Länge von 19,3 Kilometern vorgesehen
Vorgesehen ist eine Reaktivierung der Strecke Barth – Zingst – Prerow in vier Bauabschnitten auf einer Länge von 19,3 Kilometern. Die Usedomer Bäderbahn GmbH wird als Infrastrukturbetreiber der Strecke und der Verkehrsanlagen als offizieller Vorhabenträger fungieren. Mit dem Vorhaben verbunden ist die Sanierung und der Wiederaufbau der noch vorhandenen Infrastruktur auf der bestehenden Trasse zwischen Barth und Bresewitz sowie die Erstellung der Schienenstrecke von Bresewitz bis Prerow mit zum Teil neuer Trassenführung. Um eine Förderung des Bundes beantragen zu können, ist der Nachweis des volkswirtschaftlichen Nutzens im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach dem vom Bund vorgegebenen Verfahren der „Standardisierten Bewertung“ notwendig. Im Ergebnis muss der Nutzen einer Maßnahme die Kosten übersteigen (Nutzen-Kosten-Verhältnis > 1).
Weiteres Vorgehen:
Mit der nun abgeschlossenen Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde formell eine wichtige Hürde zur angestrebten anteiligen Finanzierung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) genommen. Nach einer ersten groben Schätzung muss derzeit von einem Gesamtvolumen von rund 204 Millionen Euro ausgegangen werden. Die Finanzierung eines Landesanteiles ist aus Regionalisierungsmitteln vorgesehen. Ziel ist, dass der Finanzierungsantrag für die GVFG-Finanzhilfen bis zum Sommer 2024 gestellt wird.
Informationen zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Zum relativ hohen Nutzen führten im Wesentlichen:
- der touristische Verkehr,
- deutliche Reisezeitgewinne, die sich aus der Verkürzung von Reisezeiten durch neue direkte Verbindungen (Prerow – Zingst – Barth – Velgast – Stralsund) mit dem Schienenpersonennahverkehr ergeben,
- die Verbesserung der Anbindung der Region an die Zentren und damit Erreichbarkeit von öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen (Daseinsvorsorge) mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Weitere positive Nutzenkomponenten sind:
- die zu erwartende Steigerung der Fahrgastnachfrage und Reduzierung der Verkehrsleistung des motorisierten Individualverkehrs,
- die zu erwartende Erhöhung der Fahrgeldeinnahmen,
- vermiedene Unfallschäden (Folgekosten),
- vermiedene Emissionen: Kohlenstoffdioxid und sonstige Schadstoffe,
Zur Kostenrechnung gehören:
- Investitionskosten für die zu errichtende Infrastruktur
- Kosten des Unterhalts für die neue Infrastruktur,
- Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs (RB25).