Erklärung zur Barrierefreiheit
Ziel der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH ist es, die Webseite (vmv-mbh.de) und die Fahrplanauskunft (fahrplanauskunft-mv.de) in der mobilen Anwendung und der Weboberfläche barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlagen sind derzeit
- das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz – LBGG M-V) – vom 09.04.2020 sowie
- die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) vom 14.12.2020
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die beiden Webseiten (fahrplanauskunft-mv.de und vmv-mbh.de) sind noch nicht vollständig mit des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Nach einer Analyse der mobilen Anwendung „MV fährt gut“ (Version 5.61.17894 (520017894)) des Unternehmens „DVZ Datenverarbeitungszentrum M-V GmbH“ wurden 100 Prüfkriterien bewertet (Stand: 28. September 2021).
2. Nicht barrierefrei Inhalte der Fahrplanauskunft (fahrplanauskunft-mv.de und in der mobilen Anwendung) „MV Fährt gut“
Folgende Prüfkriterien sind derzeit nicht erfüllt und damit unvereinbar mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:
- In der App werden Überschriften vom Screenreader teilweise als einfacher Text ausgegeben. Damit erkennen Nutzer ohne Sehvermögen nur erschwert die Seitenstruktur und können nicht gezielt zu Überschriften navigieren.
- Die visuelle Darstellung von Text und Bildern von Text hat kein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, bei großem Text von 3:1.
- Text kann nicht bis zu 200 Prozent vergrößert werden.
- Das Kontrastverhältnis von Nicht-Text-Inhalten beträgt nicht 3:1.
- Alle Funktionalitäten des Inhalts sind nicht durch eine Tastatur bedienbar.
- Überschriften und Beschriftungen beschreiben nicht immer klar das Thema oder den Zweck.
- Beschriftungen enthalten nicht den sichtbaren Text im Namen.
- Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache fehlen.
2. Nicht barrierefreie Inhalte auf der Webseite (vmv-mbh.de)
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V:
- Die meisten pdf-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Informationen in leichter Sprache und in Gebärdensprache fehlen.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04. November 2021 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, so nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich (zum Beispiel über das Kontaktformular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
5. Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Kontakt zur Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 – 588-9344
Telefax: 0385 – 588-9703
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Webseite: www.barrierefreies-web-mv.de